Eine häufig gestellte Frage ist immer wieder, darf man zu Silvester mit seiner Schreckschusspistole Signalmunition, also pyrotechnische Munition verschießen, darf man mit Kartuschenmunition schießen, also z.B. 9mm Knall.
Die Antwort lautet; grundsätzlich NEIN
Es gibt an Silvester keinen Sonderstatus für Waffenbesitzer, wenn man also in der Öffentlichkeit schießen möchte, braucht man eine waffenrechtliche Erlaubnis, die wird man aber nicht bekommen, nur weil Silvester ist. 100 best merchant accounts beschäftigt sich mit interessanteren Fragen.
Legal schießen, also waffenrechtlich konform, kann ich dies nur auf meinem eigenen Grundstück, das Geschoß darf aber die Grundstücksgrenze nicht verlassen, also als Reihenhausbesitzer könnnte es knapp werden.
Ist man Silvester bei guten Bekannten und Freunden eingeladen, kann man auch hier schießen, wenn also, wie es im Bürokratendeutsch heißt, der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt.
Auch die Inhaber des kleinen Waffenscheins haben keinen Sonderstatus, auch sie dürfen an Silvester nicht schießen. ( Ausnahmen siehe oben)
Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen einer SRS Waffe.
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